Haben Sie festgelegt, wer in Ihrem Verein für die Umsetzung der einzelnen Datenschutzaufgaben zuständig ist?
Erläuterung:
In Ihrem Verein muss festgelegt sein, wer für welchen Bereich des Datenschutzes zuständig ist. z.B. verantwortlich für EDV, Mitgliederdaten, Personalakten, Internetseite etc.
Die jeweilige Verantwortung muss klar, nachvollziehbar und lückenlos festgelegt werden. Die mit einzelnen Datenschutzaufgaben beauftragten Mitarbeiter müssen über die notwendigen Fähigkeiten, Kompetenzen und Ressourcen verfügen, die zur Erfüllung der Aufgaben erforderlich sind. Als Hauptvorstand/Präsidium bleiben Sie weiterhin für die Umsetzung verantwortlich.
Die Erfahrung hat gezeigt, dass in kleineren Vereinen diese Aufgaben der Hauptvorstand übernimmt. In größeren Vereinen häufig die Geschäftsstelle. Die Zuständigkeiten in Ihrem Verein sind in einer Auflistung zu dokumentieren.