Verantwortlichkeiten

Fertige DSGVO-Vorlagen für den Datenschutz im Verein.

Haben Sie festgelegt, wer in Ihrem Verein für die Umsetzung der einzelnen Datenschutzaufgaben zuständig ist?

Erläuterung:

In Ihrem Verein muss festgelegt sein, wer für welchen Bereich des Datenschutzes zuständig ist. z.B. verantwortlich für EDV, Mitgliederdaten, Personalakten, Internetseite etc.

Die jeweilige Verantwortung muss klar, nachvollziehbar und lückenlos festgelegt werden. Die mit einzelnen Datenschutzaufgaben beauftragten Mitarbeiter müssen über die notwendigen Fähigkeiten, Kompetenzen und Ressourcen verfügen, die zur Erfüllung der Aufgaben erforderlich sind. Als Hauptvorstand/Präsidium bleiben Sie weiterhin für die Umsetzung verantwortlich.

Die Erfahrung hat gezeigt, dass in kleineren Vereinen diese Aufgaben der Hauptvorstand übernimmt. In größeren Vereinen häufig die Geschäftsstelle. Die Zuständigkeiten in Ihrem Verein sind in einer Auflistung zu dokumentieren.

Empfehlung

Sollte der Verein eine gewisse Größe erreicht haben, so verfügt er auch i.d.R. über einige Abteilungen.

Hier empfiehlt es sich, jede Abteilung einzeln zu betrachten. Dies hat auch einen weiteren erheblichen Vorteil.
Die jährliche Kontrolle der Dokumente auf Richtigkeit oder Vollständigkeit sind durch den jeweiligen Abteilungsvorstand gewährleistet.
Dieser wird zukünftig nicht länger als 2 Stunden mir den Dokumenten beschäftigt sein.

Fachbücher
Empfehlung 1 Empfehlung 2
Datenschutz-Compliance nach der DS-GVO: Handlungshilfe für Verantwortliche inklusive Prüffragen für Aufsichtsbehörden Taschenbuch Informationssicherheit und Datenschutz, Handbuch für Praktiker und Begleitbuch zum T.I.S.P. Gebundene Ausgabe