Das ist mit der größte Unsicherheitsfaktor bei den Vereinen. Wofür braucht er eine Einwilligung und wofür nicht. Es gilt immer der Beachtung der Datenminimierung!
Eigentlich ist es recht einfach: Wir schauen in die Satzung, die Vereinsordnung und/oder die Datenschutzordnung des Vereins.
Ist hier festgelegt, dass man ohne Angabe der Bankverbindung kein Mitglied werden kann, darf man diese ohne Einwilligung verarbeiten. Ist dies jedoch nicht der Fall, MUSS der Verein hierfür eine Einwilligung haben. Dem Mitglied muss bewusst sein, das es hier um eine freiwillige Angabe handelt!
Auch die Daten für Kommunikation muss dort enthalten sein. Wenn nicht ist es dem Verein gestattet 1 Kommunikationsmedium zu wählen. Telefon oder E-Mail. Beides ist nicht zulässig. Auch hier muss das Mitglied erkennen können, was eine freiwillige Angabe ist und was zum Vertrag benötigt wird.
Das Thema Bilder ist ein immer streitiges. Viele berufen sich auf das KUG §22 und 23 . Das ist auch soweit in Ordnung. Auch die Behörden sagen nichts gegen Spielberichten mit Fotos. Also ein Foto zusammen mit einem Bericht. Hierbei sollte man aber die Kinder nicht einfach so unter das KUG stecken. Denn diese haben eine besondere Schutzbedürftigkeit. Und auch Fotos von Training oder der Feier sind nur mit einer Einwilligung auf die Vereinsseite zu stellen.
Letzen Endes wird dies aber immer ein Gericht entscheiden.